Chinesische Gerichtsdokumente über die Inhaftierung eines tibetischen Mönches und die Verurteilung eines Sängers

rfa​.org, 5. März 2010 -

Zwei Gerichts­do­ku­mente, die kürz­lich aus China geschmug­gelt wur­den, betref­fen die Ver­ur­tei­lung des Sän­gers Tashi Dhon­dup * und die eines Mön­ches aus dem Klos­ter Labrang.

Wie aus dem ers­ten Doku­ment her­vor­geht, setz­ten die Behör­den in einer tibe­tisch besie­del­ten Region in West­china einen popu­lä­ren Sän­ger hin­ter Git­ter, weil er CDs mit Lie­dern ver­brei­tete, in denen er die chi­ne­si­sche Herr­schaft über Tibet anpran­gerte. Der 30jährige Tashi Dhon­dup wurde von der Kom­mis­sion für Umerziehung-durch-Arbeit der TAP Malho (chin. Huangnan) in der Pro­vinz Qing­hai zu 15 Mona­ten „Umerziehung-durch-Arbeit“ ver­ur­teilt. Da es um eine Admi­nis­tra­tiv­strafe ging, war kein Gerichts­pro­zeß erforderlich.

Der zweite Satz von Gerichts­do­ku­men­ten, die einen sel­te­nen Ein­blick in die Maß­nah­men der Regie­rung gegen Per­so­nen ver­mit­telt, die sie einer abwei­chen­den Mei­nung ver­däch­tigt,  han­delt von dem Ver­fah­ren gegen einen tibe­ti­schen Mönch im Zusam­men­hang mit dem lan­des­wei­ten Auf­be­geh­ren gegen die chi­ne­si­sche Herr­schaft 2008.

Der schrift­li­chen Ent­schei­dung der Kom­mis­sion zur Umerziehung-durch-Arbeit des Bezirks Yul­gan zufolge „über­trat“ Tashi Dhon­dup, ein eth­ni­scher Mon­gole aus dem Bezirk Yul­gan (chin. Henan), TAP Malho (Huangnan), Pro­vinz Qing­hai, „die Gesetze“, weil er in Lie­dern die tibe­ti­sche Unab­hän­gig­keit und den Dalai Lama besun­gen hat.

„Tashi Dhon­dup … ver­letzte die Gesetze, wie nach­ste­hend auf­ge­führt. Er wurde am 3. Dezem­ber 2009 von den Beam­ten der Öffent­li­chen Sicher­heit wegen sepa­ra­tis­ti­scher Akti­vi­tä­ten fest­ge­nom­men“, steht in dem Urteil, das am 5. Januar 2010 von der oben genann­ten Kom­mis­sion gefällt wurde.

In dem Doku­ment heißt es wei­ter, Tashi Dhon­dup sei von der Bezirks­po­li­zei des Mongolisch-Autonomen Bezirks Yul­gan am 16. und 18. April 2009 zur Rede gestellt und ver­warnt wor­den, das Lied mit dem Titel „1958“ aus sei­nem Reper­toire zu strei­chen, weil es an den miß­lun­ge­nen Auf­stand 1958–59 gegen die chi­ne­si­sche Herr­schaft erinnere.

Der Sän­ger wurde schließ­lich in der Pro­vinz­haupt­stadt Xining ver­haf­tet, nach­dem Tau­sende von Exem­pla­ren sei­ner Musik-CD “Fol­ter ohne Spu­ren“ auf den Märk­ten der Gegend auf­ge­taucht waren. „Er und einige sei­ner Freunde
stell­ten etwa 3.000 CDs her und ver­brei­te­ten sie in 11 Bezir­ken in Qing­hai, Sichuan und Gansu“, steht in dem Dokument.

Ermitt­ler fan­den her­aus, daß Tashi Dhon­dup trotz Ver­war­nung nicht auf­ge­hört hatte, sein Lied „1958“, das von „einem dunk­len Jahr, einem Jahr der Furcht, einem Jahr inne­rer Kon­flikte, und dem Töten der Bür­ger durch die Schwar­zerde“ han­delt, zu sin­gen „Diese Lie­der­texte sind erstun­ken und erlo­gen, ihre The­men stel­len eine ernst­zu­neh­mende Pro­vo­ka­tion dar“, schloß die Kommission.

In ande­ren Lie­dern drückte der Sän­ger sei­nen Wunsch nach tibe­ti­scher Unab­hän­gig­keit aus, seine Sehn­sucht, das im Exil lebende tibe­ti­sche Ober­haupt, den Dalai Lama, zu sehen, sowie sein Ent­set­zen über den Raub an Tibets Schätzen.

„Die Per­son, die diese Lie­der­texte und Melo­dien schuf, ent­kam, aber Tashi Dhon­dup sang die Lie­der, ver­viel­fäl­tigte und ver­teilte sie“, heißt es in dem Doku­ment. Der Sän­ger habe „seine Akti­vi­tä­ten ohne jeg­li­ches Zögern zugegeben“.

Unter dem der Kom­mis­sion vor­ge­leg­ten Beweis­ma­te­rial waren die ins Chi­ne­si­sche über­setz­ten Texte der Lie­der, die Tashi Dhon­dup gesun­gen hatte, auch einige sei­ner Lie­der, in denen er die Unab­hän­gig­keit für Tibet for­derte, sowie Zeich­nun­gen und Fotos, die ihn beim Sin­gen zei­gen, und außer­dem Zeugenaussagen.

„In Überein­stim­mung mit den Bestim­mun­gen 4 und 13 der Ver­ord­nung für Umerziehung-durch-Arbeit des Staats­ra­tes Chi­nas wird Tashi Dhon­dup für ein Jahr und drei Monate, vom 3. Dezem­ber 2009 bis zum 2. März 2011, zur Zwangs­ar­beit abkommandiert“.

Tashi Dhon­dup stehe das Recht zu, inner­halb von 60 Tagen ab dem Urteil bei der Kom­mis­sion für Umerziehung-durch-Arbeit Beru­fung ein­zu­le­gen, oder beim Bezirks­ge­richt inner­halb von drei Mona­ten, heißt es weiter.

Die Bevöl­ke­rung von Huangnan ist mehr­heit­lich tibe­tisch, mit einer gro­ßen Anzahl von Mon­go­len und einer gerin­ge­ren Anzahl von Han-Chinesen.

Mönch wegen sei­ner Rolle 2008 ins Gefäng­nis geworfen

Das zweite Doku­ment, das einen Gerichts­pro­zeß in der Pro­vinz Gansu betrifft, ver­mit­telt einen detail­lier­ten Ein­blick in den Fall eines tibe­ti­schen Mön­ches, der im Zusam­men­hang mit dem lan­des­wei­ten Auf­stand von 2008 gegen die chi­ne­si­sche Herr­schaft ver­ur­teilt wurde.

In einem am 21. Mai 2009 vom Mitt­le­ren Volks­ge­richt in der TAP Kan­lho (chin. Gannan) gefäll­ten Urteil wird der tibe­ti­sche Mönch Thab­khe Gyatso schul­dig gespro­chen, am 14. März 2008 bei den Stra­ßen­pro­tes­ten tibe­ti­sche Schneelöwen-Flaggen mit sich getra­gen und ande­ren wei­ter­ge­reicht sowie Infor­ma­tio­nen an „sepa­ra­tis­ti­sche“ Grup­pen im Aus­land gelie­fert zu haben.

Das mit drei Rich­tern besetzte Gericht stellte fest, dass der 31jährige Mönch aus dem bekann­ten Klos­ter Labrang am 22. März 2008 inmit­ten eines Auf­stan­des der Tibe­ter, der die ganze Region erfaßt hatte,festgenommen wor­den sei. Er wurde for­mell am 29. April 2008 ver­haf­tet, eine Pro­ze­dur, die in fast jedem Fall einer straf­ge­richt­li­chen Ver­ur­tei­lung vor­an­geht. Den Gerichts­do­ku­men­ten zufolge „ist er gegen­wär­tig in dem Haft­zen­trum der Abtei­lung für Öffent­li­che Sicher­heit der Pro­vinz Gansu inhaftiert“.

„Tsondu Gyatso, der eben­falls an dem Pro­test teil­nahm, bezeugte in sei­ner Aus­sage die Anwe­sen­heit von Thab­khe Gyatso bei dem Pro­test vom 14. März“, steht in dem Urteil.

Ein wei­te­rer Zeuge, Sonam Gyatso, der eben­falls an der Demons­tra­tion teil­ge­nom­men hatte, bezeugte, er habe „gehört, wie Thab­khe Gyatso Paro­len rief und die Flag­gen in die Höhe hielt… Vier Fotos bewei­sen, daß Thab­khe Gyatso bei der Pro­test­ak­tion dabei war“.

„Der Ange­klagte gestand, daß er die Schnee-Löwen-Flagge wäh­rend der Demons­tra­tion in der Hand hielt… Beweise für die Betei­li­gung von Thab­khe Gyatso fan­den sich außer­dem in den Papie­ren und Com­pu­tern, die von dem Sicher­heits­büro von Kan­lho beschlag­nahmt wur­den. Das Gericht ver­wirft den Ein­wand des Ange­klag­ten, er habe keine Unabhängigkeits-Parolen geru­fen, denn meh­rere Zeu­gen bestä­tig­ten, daß er sich sol­cher Akti­vi­tä­ten schul­dig gemacht habe“.

„Daher gelangte das Gericht zu dem Schluß, daß Thab­khe Gyatso andere Per­so­nen zur Durch­füh­rung von sepa­ra­tis­ti­schen Akti­vi­tä­ten auf­hetzte, es spricht ihn der Ver­let­zung der Art. 55, 56, und 103 des Straf­ge­setz­tes der Volks­re­pu­blik China schul­dig und ver­ur­teilt ihn zu 15 Jah­ren Gefäng­nis und Ent­zug der poli­ti­schen Rechte für wei­tere fünf Jahre“.

Das Urteil, in dem es wei­ter heißt, daß Thab­khe Gyatso das Recht zusteht, inner­halb von 10 Tagen bei dem Höhe­ren Volks­ge­richt von Gansu Beru­fung ein­zu­le­gen, ist von dem vor­sit­zen­den Rich­ter Bai Yuan­lian, der Rich­te­rin Cho Lhamo und dem Rich­ter Li Yuan­hong unterzeichnet.

* 30. Januar 2010: „Tibe­ti­scher Sän­ger wegen „sub­ver­si­ver Lie­der“ zu über einem Jahr verurteilt/“

Gekürzte Über­set­zung: Adel­heid Dön­ges, Revi­sion: Ange­lika Mensching

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